Unternehmen müssen Änderungen in SAP-Systemen vornehmen
Weinheim, 12. Oktober 2021 ---- Syntax, global agierender IT-Dienstleister und einer der führenden Managed Cloud Provider, weist auf neue gesetzliche Anforderungen für die Intrahandelsstatistik und die Zollanmeldung hin, die zum 1. Januar 2022 in Kraft treten. Diese erfordern eine Anpassung der SAP-Systeme.
Sowohl Zollanmeldungen als auch Intrastat-Eingangs- und Versendungsmeldungen müssen ab dem kommenden Jahr zusätzliche Daten enthalten. Diese konnten bisher freiwillig gemeldet werden, ab dem 1. Januar sind sie verpflichtend anzugeben, was entsprechende Änderungen an den SAP-Systemen erfordert.
- So sind bei Zollanmeldung und Intrastat-Eingangs- und Versendungsmeldungen neue „Arten des Geschäfts“ anzuwenden.
- Bei Versendungen in EU-Mitgliedstaaten müssen künftig auch die Ursprungsangaben der Waren angegeben werden.
- Auch die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Handelspartners im Einfuhrmitgliedstaat ist fortan immer zu melden.
- Meldungen dürfen nicht mehr zusammengefasst werden.
„Unsere Kunden, deren SAP-Systeme wir im Rahmen unserer Application Management Services betreuen, müssen sich keine Sorgen machen. Hier haben wir solche neuen Anforderungen stets im Blick und setzen sie fristgerecht um“, erklärt Torsten Knapp, Director ERP Services bei Syntax. „Allen anderen SAP-Anwendern empfehlen wir, sich zügig mit den neuen gesetzlichen Anforderungen vertraut zu machen, die SAP-Hinweise umzusetzen und das System zu testen. Im Jahresendgeschäft und zum Jahreswechsel bleibt häufig wenig Zeit – und wer die Vorschriften im neuen Jahr nicht fristgerecht befolgt, muss mit Problemen seitens der Behörden rechnen.“
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