Seit einem Jahr ist die DSGVO jetzt in Kraft. Gefürchtete Bußgelder in Milliardenhöhe sind – zumindest in Deutschland – soweit ausgeblieben, was grundsätzlich als positives Zeichen gelten kann. Aber noch immer sind sich viele Unternehmen nicht vollständig im Klaren darüber, worauf es im europäischen Datenschutzgesetz ankommt. Ein häufig diskutierter Punkt ist dabei der Kontakt zwischen Pressestellen und Journalisten: Besteht zwischen Pressesprechern und Journalisten eine Geschäftsbeziehung, die das Speichern und Verarbeiten personenbezogener Daten rechtfertigt? Oder sind Presseverteiler grundsätzlich nicht DSGVO-konform? Und wie sieht es mit allgemeinen Redaktionsadressen aus?
Diese und viele weitere Fragen beantworten wir Ihnen hier.