Bildrechte: Tipps für den sicheren Weg durch den Paragraphendschungel

Das Bildproblem oder: „Haben wir dieses Bild nicht schon mal gekauft?“

Bilder machen Paragraphtraurig, Bilder lockern auf, Bilder transportieren Emotionen, Bilder machen Spaß. Moment, Spaß? Nur, solange man sie nicht beruflich nutzt. Denn dann machen Bilder vor allem eines: Probleme. Den Fotografen, weil ihr Urheberrecht häufig missachtet wird; den Nutzern, weil die Rechtssituation ein einziger Dschungel ist. Einzig der unabhängige Betrachter freut sich über Bilder – und oft genug auch die Abmahnindustrie.

Denn es gibt mehrere Rechte, die man verletzen kann, wenn man Bilder verwendet – Markenrechte, Urheberrechte, das Recht am eigenen Bild, Verbot der Entstellung etc. Ein Bild aus dem Internet mal einfach so auf Facebook oder der eigenen Webseite verwenden? Keine gute Idee. Wer seine Bilder aus einer Bilddatenbank wie Fotolia kauft, wird zumindest keine Urheberrechtsverletzung begehen. Aber auch hier lauern Fallstricke, und zwar vor allem lizenzrechtlicher Art und beim Quellennachweis. Denn: einmal gekauft heißt eben nicht zwangsläufig, dass es zum Beispiel für Marketing-Mailings, als Schmuckbild auf der Webseite und auf einem Werbeflyer genutzt werden darf. Das hängt von der erworbenen Lizenz ab. Und hier drückt in Unternehmen häufig der Schuh. Denn wer - z. B. die Marketing- oder die PR-Abteilung - wann welches Bild mit welcher Lizenz und welchem Verwendungszweck gekauft hat, lässt sich oft nicht mehr nachvollziehen.

Deshalb unser (eigentlich banaler) Tipp: Legen Sie eine eigene Bilddatenbank an – es reicht schon eine Excel-Datei – und halten Sie fest, welches Bild wann, wo (z.B. bei Shutterstock, iStock oder pixelio), mit welcher Lizenz (für welche Verwendungszwecke) gekauft wurde und in welchem Zeitraum es nutzbar ist. Und unbedingt den Namen des Urhebers sowie die Quelle notieren. Und machen Sie es sich einfach und schreiben Sie die Bildnummer auch gleich noch mit dazu, dann finden Sie das Bild in der Sammlung Ihres Bilderanbieters schnell wieder, falls doch mal der Name des Urhebers verschütt gegangen ist.

Übrigens: „Lizenzfrei“ bedeutet bei Bildern nicht „kostenlos“. Für lizenzfreie Bilder fällt einmalig eine Gebühr an – jeweils abhängig von der Auflösung. Anschließend kann das Bild normalerweise beliebig häufig verwendet werden – egal, ob in einem Newsletter, einem Artikel, einem Werbemailing etc.

Werfen Sie vor Kauf und Verwendung eines Bildes unbedingt einen Blick in die Nutzungsbedingungen der Bildagenturen, damit bei der Quellenangabe keine Fehler passieren. Das ist auch deshalb sinnvoll, da sich die Lizenzbedingungen schnell ändern können.

Verwandte Blogartikel

11 Juli 2019

Eine Krise kann jedes Unternehmen zu jeder Zeit treffen: etwa wenn Produktmängel...

Seit einem Jahr ist die DSGVO jetzt in Kraft. Gefürchtete Bußgelder in Milliardenhöhe...

BLEIBEN SIE AUF DEM LAUFENDEN

Das geht ganz schnell:

Abonnieren Sie unser Blog und Sie bekommen eine Nachricht bei jedem neuen Blogeintrag.

Blog hier abonnieren!

Aktuelle Blogartikel